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LUFTREINHALTE-/AKTIONSPLAN
Gemäß der 22. Bundes-Immissionsschutzverordnung darf der Grenzwert für Schwebstaub PM10
in Höhe von 50µg/m³ (24-h-Wert) max. 35 mal im Jahr überschritten werden.
An der Neu-Ulmer Messstation in der Gabelsbergerstr. wurde der Grenzwert im Jahr 2006
39 mal überschritten. Damit wurde die zulässige Überschreitungs- häufigkeit wiederholt nicht
eingehalten und somit muss nach § 47 Bundes-Immissionschutzgesetz ein Luftreinhalte-/Aktionsplan
erstellt werden.
Die aktuellen Überschreitungshäufigkeiten finden Sie unter
www.lfu.bayern.de.
Das Bayer. Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz ist gem. Art. 8 des
Bayerischen Immissionsschutzgesetzes (BayImSchG) zuständig für die Luftreinhalteplanung und hat
die Regierung von Schwaben beauftragt, für das Gebiet der Stadt Neu-Ulm den vollständigen Entwurf
für einen Luftreinhalte-/Aktionsplan zu erstellen.
Dem von der RvS erstellten Planentwurf wurde vom Ferienausschusses der Stadt Neu-Ulm in der
Sitzung am 19.08.2008 zugestimmt. Nach Prüfung und Würdigung der eingegangenen Einwände und Vorschläge aus
der Öffentlichkeits- und der vorgezogenen Ressortbeteiligung wurde der abgestimmte Planentwurf
von der RvS am 26.06.2009 beim zuständigen StMUG vorglegt.
Am 21.08.2009 wurde der Luftreinhalte-/Aktionsplan vom StMUG im
Bayerischer Staatsanzeiger
bekannt gemacht und damit in Kraft gesetzt.
Den kompletten Luftreinhalte-/Aktionsplan können Sie nachstehend einsehen bzw. herunterladen.
Antworten zu den gängigsten Fragen im Zusammenhang mit der Umweltzone finden Sie unter der
Rubrik Umweltzone.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
Andreas Borgmann
Umwelt- und Verkehrsplanung
Tel: 7050-619
Fax: 7050-525
E-Mail: a.borgmann@neu-ulm.de
Zimmer: 316, 3.Stock
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