LUFTREINHALTE-/AKTIONSPLAN


Gemäß der 22. Bundes-Immissionsschutzverordnung darf der Grenzwert für Schwebstaub PM10 in Höhe von 50µg/m³ (24-h-Wert) max. 35 mal im Jahr überschritten werden.

An der Neu-Ulmer Messstation in der Gabelsbergerstr. wurde der Grenzwert im Jahr 2006 39 mal überschritten. Damit wurde die zulässige Überschreitungs- häufigkeit wiederholt nicht eingehalten und somit muss nach § 47 Bundes-Immissionschutzgesetz ein Luftreinhalte-/Aktionsplan erstellt werden.

Die aktuellen Überschreitungshäufigkeiten finden Sie unter www.lfu.bayern.de.

Das Bayer. Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz ist gem. Art. 8 des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes (BayImSchG) zuständig für die Luftreinhalteplanung und hat die Regierung von Schwaben beauftragt, für das Gebiet der Stadt Neu-Ulm den vollständigen Entwurf für einen Luftreinhalte-/Aktionsplan zu erstellen.

Dem von der RvS erstellten Planentwurf wurde vom Ferienausschusses der Stadt Neu-Ulm in der Sitzung am 19.08.2008 zugestimmt. Nach Prüfung und Würdigung der eingegangenen Einwände und Vorschläge aus der Öffentlichkeits- und der vorgezogenen Ressortbeteiligung wurde der abgestimmte Planentwurf von der RvS am 26.06.2009 beim zuständigen StMUG vorglegt. Am 21.08.2009 wurde der Luftreinhalte-/Aktionsplan vom StMUG im Bayerischer Staatsanzeiger bekannt gemacht und damit in Kraft gesetzt. Den kompletten Luftreinhalte-/Aktionsplan können Sie nachstehend einsehen bzw. herunterladen.


Antworten zu den gängigsten Fragen im Zusammenhang mit der Umweltzone finden Sie unter der Rubrik Umweltzone.



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Andreas Borgmann
Umwelt- und Verkehrsplanung
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