GOOGLE STREET VIEW Um künftig auch in Deutschland ein virtuelles Sightseeing anbieten zu können, war der Internetdienst „Google Street View“ bereits im vergangenen Jahr mit mit Kameras bestückten Fahrzeugen in vielen deutschen Städten und Gemeinden unterwegs. Die Aufnahmen sollten auch in diesem Jahr fortgesetzt werden. Allerdings möchte nicht jeder Hausbesitzer seine persönliche Umgebung weltweit zur Ansicht zur Verfügung stellen. Für diesen Fall kann der Veröffentlichung der Daten widersprochen werden. Wer nicht damit einverstanden ist, dass Fotos seines Hauses oder seiner Wohnung im Internet veröffentlicht werden, kann gegenüber dem Unternehmen Widerspruch einlegen. Ebenso werden auch die Gesichter von fotografierten Personen automatisch unkenntlich gemacht ("verpixelt"). Hierzu ist kein gesonderter Widerspruch der Betroffenen erforderlich. Ebenfalls unkenntlich gemacht werden laut Zusicherungen von Google Street View fotografierte Kfz-Kennzeichen.Google hat eine Online-Funktion gestartet, mit der Häuser bzw. Grundstücke vor der Veröffentlichung in Street View unkenntlich gemacht werden können. Diese Funktion steht hier zur Verfügung: Google Street View Mithilfe dieser Funktion kann Google eigenen Aussagen zufolge sicherstellen, das richtige Haus bzw. Grundstück zu entfernen. Google startet Street View zunächst in insgesamt 20 deutschen Städten (Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal). Fotografien von Neu-Ulm werden zunächst noch nicht veröffentlicht. Anträge zur Unkenntlichmachung von Häusern und Grundstücken können für diese 20 Städte bis zum 15. September eingereicht werden. Für alle anderen Gebiete – also auch für Häuser und Grundstücke in Neu-Ulm - bleibt die Funktion bis auf Weiteres verfügbar. Sollte die Online-Funktion nicht genutzt werden können, können sich Bürger auch schriftlich an Google wenden. Schriftliche Widersprüche zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte und zur Unkenntlichmachung von Häusern und Grundstücken können gesendet werden an: Google Germany GmbH, Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg Das Bundesministerium für Verbraucherschutz informiert umfassend und stellt unter anderem auch einen Musterwiderspruch zum Herunterladen zur Verfügung. Hier geht’s zur Seite des Bundesministeriums für Verbraucherschutz Informationsseite Bundesministerium für Verbraucherschutz Ansprechpartner Ina-Marlene Schnetzer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Tel: (0731) 70 50 - 1 02 Fax: (0731) 70 50 - 1 97 E-Mail: i.schnetzer@neu-ulm.de |
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