ABMELDUNG

Wer innerhalb der Bundesrepublik umzieht, muss sich binnen einer Woche
bei der zuständigen Behörde des neuen Wohnortes anmelden. Die Abmeldung am bisherigen Wohnort ist in diesen Fällen nicht mehr erforderlich.

Eine Abmeldung ist nur dann erforderlich, wenn eine Zweitwohnung (Nebenwohnsitz) aufgegeben wird oder ein Wegzug ins Ausland erfolgt.

Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass

Literatur
Artikel 13 Meldegesetz

Ansprechpartner
Bürgerbüro Neu-Ulm
Stadtmitte
Petrusplatz 15
89231 Neu-Ulm

Öffnungszeiten
Mo - Di08:00 - 17:00 Uhr
Mi08:00 - 13:00 Uhr
Do08:00 - 18:00 Uhr
Fr08:00 - 13:00 Uhr
Sa09:00 - 12:00 Uhr
außer Rentenstelle und Verkehrsüberwachung

Erreichbarkeit
Telefon(0731) 70 50 - 7 77
Fax(0731) 70 50 - 7 80
eMail: buergerbuero@neu-ulm.de

Verkehrsanbindung
Deutsche BahnHaltestelle Bahnhof Neu-Ulm
BusHaltestelle Petrusplatz:
5, 7, 70, 71, 73, 76, 77, 78, 84, 85, 88, 597, 737, 763, 850, 870
Fahrplanauskunft
AutoTiefgarage Petrusplatz 118 Parkplätze
Parkhaus am Bahnhof 392 Parkplätze
Parkplatz am Rathaus 50 Parkplätze
Stadtplan
Lageplan
Checklisten für den Umzug