ABMELDUNG Wer innerhalb der Bundesrepublik umzieht, muss sich binnen einer Wochebei der zuständigen Behörde des neuen Wohnortes anmelden. Die Abmeldung am bisherigen Wohnort ist in diesen Fällen nicht mehr erforderlich. Eine Abmeldung ist nur dann erforderlich, wenn eine Zweitwohnung (Nebenwohnsitz) aufgegeben wird oder ein Wegzug ins Ausland erfolgt. Erforderliche Unterlagen Personalausweis oder Reisepass Literatur Artikel 13 Meldegesetz Ansprechpartner Bürgerbüro Neu-Ulm Stadtmitte Petrusplatz 15 89231 Neu-Ulm Öffnungszeiten
Erreichbarkeit
Verkehrsanbindung
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